Kostenübernahme
Die Praxis besitzt die Zulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen. Als Heilmittel zählt Sprachtherapie zu der medizinischen Grundversorgung und wird nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Erwachsene Patienten ab 18 Jahren bezahlen einen Eigenanteil von 10 Prozent des Kassensatzes plus 10 Euro Verordnungsgebühr. Ausnahmen sind soziale Härtefälle und chronisch Kranke. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen.
Im Fall einer Zuzahlungsbefreiung bringen Sie uns bitte Ihren Ausweis mit.
Auch wenn Sie privat versichert sind, brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. Setzen Sie sich bitte vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um die Bedingungen für eine Kostenübernahme zu klären.